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Heimordnung Zutrittsberechtigung 1. Soldaten - Unteroffiziere o.P.- Unteroffiziere m.P. - Angehörige der Reserve des o.g. Personenkreises - Mannschaften mit bestandenem. Laufbahnlehrgang 2. Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer, * die Unteroffizierbesoldungs- und vergütungsgruppenmäßig gleichgestellt sind. * Ordentliche Mitglieder haben das Recht, Gäste in
die Räume der UHG mitzubringen. Außerordentlichen * Offiziere und Mannschaften des Standortes haben
grundsätzlich keinen Zutritt. Anzugsordnung - Zivil - Dienstanzug - Flugdienstanzug - Feldanzug ( sauberer Anzug ) - Freizeitanzug - Der Aufenthalt im Sportanzug ist nicht gestattet. Öffnungszeiten MONTAG bis FREITAG 07:30 - 24:00 Uhr ( dienstags von 07:00 - 08:00 Uhr wegen Schichtübergabe geschlossen) SAMSTAG, SONNTAG und FEIERTAG 10:00 – 24:00 Uhr Sollte die UHG am Freitag- oder Samstagabend nicht besucht sein, schließen wir um 22:00 Uhr! Getränke-, Speisen- und Servicezeiten entnehmen Sie bitte der Speisekarte An Samstagen bleibt die UHG in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr wegen Hauptreinigung geschlossen. Am Abend ist die letzte Getränkebestellung bis 23:45 Uhr möglich. Allgemeine Regelungen · Tischreservierungen an Wochenenden sind nur für Mitglieder zugelassen. · Service durch das Bedienungspersonal ist nur in
unserem Gastraum möglich. Im Fernsehraum, im Spielraum, · Alle Räume gelten als Nichtraucherräume. Raucherecken sind ausgewiesen. · Bestellungen von Speisen und Getränken werden durch das Heimbetriebspersonal auf einem Verzehrbon aufgezeichnet, der vor Verlassen der UHG abgerechnet wird und in bar zu
bezahlen ist. Das Anschreiben ist · Speisen dürfen nur an den Tischen serviert und
verzehrt werden. Die Einnahme von Speisen an der Theke ist · Mutwillige Beschädigungen an Gerät und
Einrichtungen sind durch den Verursacher zu ersetzen und können · In schweren Fällen behält sich die Vorstandschaft weitere Maßnahmen vor. · In das Unteroffizierheim sowie auch auf die Terrassenanlage dürfen keine Tiere mitgebracht werden. · Ausnahmen von der Heimordnung können in
begründeten Einzelfällen nach ABSPRACHE mit der · Außerhausverkauf findet grundsätzlich nicht statt.
Der Vorstand
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