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Heimordnung

Zutrittsberechtigung

1. Soldaten - Unteroffiziere o.P.

- Unteroffiziere m.P.

- Angehörige der Reserve des o.g. Personenkreises

- Mannschaften mit bestandenem. Laufbahnlehrgang

2. Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer,

* die Unteroffizierbesoldungs- und vergütungsgruppenmäßig gleichgestellt sind.

* Ordentliche Mitglieder haben das Recht, Gäste in die Räume der UHG mitzubringen. Außerordentlichen
Mitgliedern wird das Recht, Gäste mitzubringen, auf die nächsten Angehörigen (max. 5 Pers.) beschränkt.

* Offiziere und Mannschaften des Standortes haben grundsätzlich keinen Zutritt.
Als Gäste von ordentlichen Mitgliedern haben sie dann Zutritt, wenn der Dienstälteste anwesende
Unteroffizier dieses genehmigt.

Anzugsordnung

- Zivil

- Dienstanzug

- Flugdienstanzug

- Feldanzug ( sauberer Anzug )

- Freizeitanzug

- Der Aufenthalt im Sportanzug ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten

MONTAG bis FREITAG 07:30 - 24:00 Uhr

( dienstags von 07:00 - 08:00 Uhr wegen Schichtübergabe geschlossen)

SAMSTAG, SONNTAG und FEIERTAG 10:00 – 24:00 Uhr

Sollte die UHG am Freitag- oder Samstagabend nicht besucht sein, schließen wir um 22:00 Uhr!

Getränke-, Speisen- und Servicezeiten entnehmen Sie bitte der Speisekarte

An Samstagen bleibt die UHG in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr wegen Hauptreinigung geschlossen.

Am Abend ist die letzte Getränkebestellung bis 23:45 Uhr möglich.

Allgemeine Regelungen

· Tischreservierungen an Wochenenden sind nur für Mitglieder zugelassen.

· Service durch das Bedienungspersonal ist nur in unserem Gastraum möglich. Im Fernsehraum, im Spielraum,
auf der Galerie, in den Nebenräumen und am Billardtisch findet kein Service statt.

· Alle Räume gelten als Nichtraucherräume. Raucherecken sind ausgewiesen.

· Bestellungen von Speisen und Getränken werden durch das Heimbetriebspersonal auf einem Verzehrbon

aufgezeichnet, der vor Verlassen der UHG abgerechnet wird und in bar zu bezahlen ist. Das Anschreiben ist
nicht zulässig.

· Speisen dürfen nur an den Tischen serviert und verzehrt werden. Die Einnahme von Speisen an der Theke ist
verboten.

· Mutwillige Beschädigungen an Gerät und Einrichtungen sind durch den Verursacher zu ersetzen und können
durch die Vorstandschaft mit befristetem Heimverbot belegt werden.

· In schweren Fällen behält sich die Vorstandschaft weitere Maßnahmen vor.

· In das Unteroffizierheim sowie auch auf die Terrassenanlage dürfen keine Tiere mitgebracht werden.

· Ausnahmen von der Heimordnung können in begründeten Einzelfällen nach ABSPRACHE mit der
Vorstandschaft genehmigt werden.

· Außerhausverkauf findet grundsätzlich nicht statt.

 

Der Vorstand

 

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Stand: 10/01/12.